Anlage 6 AusbauBAusbV
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 179, S. 344 - 357; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Abschnitt A: – 1. Ausbildungsjahr –
schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Trockenbauarbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 6) sowie
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Trockenbaumonteur und Trockenbaumonteurin (§ 10 Absatz 2)
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. bis 12. Monat12341Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) 2Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2) 23Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) 44Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, § 4 Absatz 4 Nummer 6 Buchstabe a sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4) 5Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5) 6Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6) 7Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7) 48Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8) 9Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9) 810Herstellen von Baukörpern aus Steinen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10) 11Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11, § 4 Absatz 4 Nummer 6 Buchstabe b sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11) 12Herstellen von Putzen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12) 13Herstellen von Estrichen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13) 3014Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14) 15Herstellen von Bauteilen im Trockenbau1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15, § 4 Absatz 4 Nummer 6 Buchstabe c sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15) 16Umbauen und Rückbauen von Baukörpern1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 16 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 16) 217Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 17 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 17) 2
Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
Gespräche situations- und adressatengerecht führen
durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
Arbeitsaufgaben im Team bearbeiten
Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess berücksichtigen
Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
Materialien und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
Gefährdung durch Freileitungen beachten
Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen und unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen bedienen
den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
Skizzen anfertigen und anwenden
Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
Geraden ausfluchten
Messpunkte anlegen und sichern
Bauteile und Flächen einmessen
Holz und Holzwerkstoffe nach Material und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
Untergründe für die Abdichtung auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
Verbindungen, insbesondere durch Nageln und Schrauben, herstellen
Holzbauteile, insbesondere unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes, montieren
Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
Schalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
Beton nach Anforderung herstellen und die Verarbeitbarkeit auf Sicht prüfen
Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten herstellen, dabei Verbandsarten unterscheiden
Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, insbesondere horizontale Abdichtung erstellen
Dämmstoffe nach Materialien und Verwendungszweck, insbesondere für Boden-, Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, unterscheiden, lagern und vorbereiten
Voraussetzungen zum Einbauen von Dämmstoffen prüfen, Untergrund vorbereiten
Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
Putzsysteme und Putzarten unterscheiden
Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit prüfen
Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit nach Vorgaben vorbereiten
Putzprofile, insbesondere Eckprofile, ansetzen und Einbauteile einbauen
Putzmörtel auswählen, herstellen und auftragen
Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
einlagige Putzflächen herstellen
Estrichkonstruktionen und Estricharten unterscheiden
Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
Untergrund zur Verbesserung der Haft-, Saug- und Tragfähigkeit vorbehandeln
Trenn- und Dämmschichten einbauen
Aussparungen herstellen und einbringen
Höhenlehren ausrichten
Fugen ausbilden
Estrichmörtel herstellen
Estrichmörtel einbringen, verdichten, abziehen und glätten
Estrich nachbehandeln
Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln
Kleber und Mörtel verarbeiten
Fliesen schneiden, ansetzen, verlegen und verfugen, insbesondere im Dünnbettverfahren
Ausschnitte und Löcher in Fliesen herstellen
Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
Trockenbaukonstruktionen unterscheiden
Untergründe prüfen und vorbehandeln
Untergründe auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit prüfen und Untergründe säubern
Wand-Trockenputz ansetzen
Befestigungsmittel einsetzen
Unterkonstruktionen für Einfachständerwände, insbesondere mit Profilen aus Stahlblech, herstellen
Beplankungen, insbesondere mit Trockenbauplatten, herstellen und Fugen verspachteln
Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe rückbauen
Öffnungen in Decken und Wänden mit handgeführten Werkzeugen herstellen, Öffnungen sichern
Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
Zwischenergebnisse dokumentieren
Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen
Abschnitt B: – 2. Ausbildungsjahr –
schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Trockenbauarbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 6) sowie
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Trockenbaumonteur und Trockenbaumonteurin (§ 10 Absatz 2)
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im13. bis 24. Monat12341Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) 2Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2) 23Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) 44Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, § 4 Absatz 4 Nummer 6 Buchstabe a sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4) 5Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5) 6Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6) 47Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7) 8Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 18 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 18) 29Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8) 610Herstellen von Baukörpern aus Steinen3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10) 11Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11, § 4 Absatz 4 Nummer 6 Buchstabe b sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11) 4 12Herstellen von Putzen3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12) 413Herstellen von Bauteilen im Trockenbau3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15, § 4 Absatz 4 Nummer 6 Buchstabe c sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15) 2014Umbauen und Rückbauen von Baukörpern3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 16 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 16) 415 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 17 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 17) 2
Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich beteiligten Personen entgegennehmen und weiterleiten
Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
Aufgaben im Team planen, mit weiteren Beteiligten abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen planen und ausführen
Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
den Bedarf von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen feststellen und bei der Bereitstellung mitwirken
Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten prüfen und für die Durchführung der eigenen Arbeiten berücksichtigen, Mängel dokumentieren und die Dokumentation weiterleiten
ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen
Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten, prüfen und Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
Lastaufnahme- und Anschlagmittel unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
Abfallstoffe, insbesondere Wertstoffe, und Reststoffe sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen
Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
geräumte Arbeitsplätze übergeben
Maschinen auswählen, einrichten, bedienen, pflegen und warten
Funktionsfähigkeit von Maschinen kontrollieren und Ergebnisse dokumentieren
Störungen an Maschinen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
Maschinen auf Dichtigkeit prüfen, um Verunreinigung der Umwelt zu vermeiden
Förder- und Transportgeräte bedienen
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
maßstabgerechte Zeichnungen erstellen
digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
bemaßte Einbauskizzen und Pläne anfertigen
Einmessskizzen, Aufmaßskizzen und Verlegepläne anfertigen
Aufrisse anfertigen, Flächen unter Berücksichtigung gestalterischer Gesichtspunkte einteilen
Bauwerke einmessen und abstecken
Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital, durchführen
Untergründe hinsichtlich der weiteren Bearbeitungsmöglichkeiten unterscheiden und prüfen, Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
Untergründe auf ihre Beanspruchung und zur Befestigung von Konstruktionen und Bauteilen prüfen
Untergründe, insbesondere auf Haft- und Tragfähigkeit, Beschädigungen, Verunreinigungen, Ebenheit, Gefälle, Höhenlage und Saugfähigkeit, prüfen
auf Gefahrstoffe in Untergründen im Bestand achten, Prüfung veranlassen und Schutzmaßnahmen ergreifen
Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen, Bauteile und Objekte, insbesondere auf Verträglichkeit, prüfen und ausführen
Untergründe auf Feuchtigkeit prüfen
Untergründe, insbesondere durch Aufbringen von Putzen, Spachtel- und Ausgleichsmassen sowie durch Einsatz von Trockenbau-Baustoffen und Verbundwerkstoffen, für die weitere Bearbeitung vorbereiten
Holz und Holzwerkstoffe prüfen
Verbindungsmittel auswählen und einsetzen
Holzbautraversen für Anbauteile in Trockenbaukonstruktionen einbauen
Decken- und Wandbekleidungen aus Holzwerkstoffen herstellen
Holzunterkonstruktionen für Trockenbaubekleidungen herstellen
plattenförmige Holzwerkstoffe bearbeiten und verlegen
Vorschriften des Brand-, Schall- und Feuchteschutzes anwenden
nicht tragende Wände aus Wandbauplatten setzen
Ecken, Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
Öffnungen, Schlitze und Aussparungen herstellen und schließen
vorgefertigte Bauteile einbauen
Fugen schließen
Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
Verfahren zur Herstellung von Anschlüssen unterscheiden sowie Anschlüsse herstellen
Dämmstoffe, insbesondere aus nachwachsenden Rohstoffen, auswählen
Dämmstoffe in und an Wänden, Decken, Stützen und Böden nach Herstellervorgaben an- und einbringen
Innendämmung unterscheiden und Voraussetzung für Innendämmung prüfen
Dampfbremse und Luftdichtheitsschicht einbauen
Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
Wandtrockenputz aus Wärmedämmverbundplatten ansetzen
Beschichtungsstoffe unterscheiden, auswählen, für Be- und Verarbeitung vorbereiten, Beschichtungen, insbesondere durch Streichen, Rollen und Spritzen, ausführen
Klebearbeiten ausführen
Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes anwenden
Montagepläne erstellen und anwenden
Unterkonstruktionen, insbesondere für Ständerwände und Riegelwände, herstellen
Trockenbauplatten auswählen und einbauen
Ecken, Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
Öffnungen und Aussparungen, insbesondere bei Brandschutzanforderungen, herstellen und schließen
vorgefertigte Bauteile, insbesondere Türelemente und Verglasungselemente, sowie Einbauteile montieren
Fugen in unterschiedlichen Techniken ausbilden und abdichten
Trockenbauoberflächen entsprechend der einschlägigen Qualitätsanforderungen herstellen
Konstruktionen im Trockenbau, insbesondere hinsichtlich Ständertypen, Abständen, Befestigungs- und Verbindungsmitteln, unterscheiden und auswählen
geregelte und nicht geregelte Bauarten bei Trockenbaukonstruktionen berücksichtigen
Unterkonstruktionen zur Befestigung von System- und Fertigelementen erstellen
Montagewände herstellen
Unterdecken und Deckenbekleidungen herstellen
Vorsatzschalen herstellen
Verkofferungen und Schürzen herstellen und montieren
Brandschutzkonstruktionen mit Wänden und Decken einschließlich der Anschlüsse erstellen
Öffnungen und Aussparungen, insbesondere für Sanitär-, Elektro-, Heizungs- und Klimainstallationen, und deren Anschlüsse herstellen
Fertigteile, insbesondere Trockenstuckprofilleisten und Bauteile in Falttechnik, herstellen und montieren
Fertigteilestriche einbauen
Fugen, insbesondere Dehnfugen, Schattenfugen und Bauteilanschlussfugen, ausbilden
Fugen maschinell schließen
Schäden feststellen
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen und angrenzende Bauteile schützen
Dämm- und Trockenbaukonstruktionen rückbauen und getrennt entsorgen
Öffnungen in Böden, Wänden und Decken herstellen sowie Öffnungen sichern
Dämmstoffe unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere des Staubschutzes, rückbauen, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Gefahrstoffe erkennen und zur Sicherung und Entsorgung melden
Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen berücksichtigen
Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
Kunden und Kundinnen sowie betriebliche Beteiligte über fertiggestellte Arbeiten informieren
zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Abschnitt C: – 3. Ausbildungsjahr –
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Trockenbaumonteur und Trockenbaumonteurin (§ 10 Absatz 2)
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im25. bis 36. Monat12341Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) 2Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben4 (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2) 6 3Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen4 (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) 4Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen4 (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4) 25Ausbauen von Feuchträumen (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 19) 86Ausbauen von Dachgeschossen (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 20) 8 7Herstellen von Sonderdecken (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 21) 88Herstellen von Brandschutzkonstruktionen (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 22) 69Herstellen von Strahlenschutzkonstruktionen (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 23) 210Herstellen von Bauteilen und Sonderkonstruktionen im Trockenbau (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 24) 411Sanieren und Instandhalten von Trockenbaukonstruktionen (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 25) 412Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen4 (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 17) 4
Kunden und Kundinnen über das betriebliche Leistungsspektrum informieren
Fachbegriffe für Baustile, Bauteile, Baustoffe und Verfahren anwenden
Kunden und Kundinnen über Serviceleistungen, Instandhaltungsmaßnahmen und -intervalle informieren
Wünsche von Kunden und Kundinnen in die Auftragsausführung einbeziehen und dokumentieren
Informationen zu Vorleistungen, Baukonstruktionen und Untergründen, insbesondere über Gefahrstoffbelastungen, sowie zu Materialvorgaben, Zeitrichtwerten und Leistungsbeschreibungen erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
gewerkeübergreifende Abstimmungen für den eigenen Arbeitsbereich treffen
Baustoffe und Bauhilfsstoffe auf ihre ökologischen Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Kohlendioxid-Bilanz, unter Einbeziehung kreislaufwirtschaftlicher Gesichtspunkte, beurteilen und auswählen
branchenübliche Software anwenden
kontinuierlich Baudokumentation erstellen
Prüf- und Messergebnisse, insbesondere objektbezogene Witterungsmessungen, dokumentieren und bewerten
Aufmaß nach Normen und Richtlinien für die Planung und Arbeitsvorbereitung erstellen
Wärmeschutzberechnungen durchführen
bauklimatische Bedingungen, insbesondere Temperatur und Luftfeuchtigkeit, einhalten, um die Zielwerte der Materialfeuchte zu erreichen
Maßnahmen zur Nutzung von Verkehrswegen veranlassen
Verkehrsleiteinrichtungen nach vorgegebenem Verkehrszeichenplan aufstellen und unterhalten
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz prüfen und beurteilen, Maßnahmen zur Vermeidung treffen, berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere zur Absturzsicherung, anwenden
Teilbereiche von Baustellen räumen und übergeben
Werkzeuge und Maschinen für den Arbeitsablauf anfordern, transportieren, lagern, für den Einsatz vorbereiten und einsetzen
Werkzeuge und Maschinen überprüfen, pfleglich behandeln und Verunreinigungen der Umwelt verhindern
automatisierte Maschinen zum Sägen und Fräsen von Trockenbauplatten einsetzen
Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
Anforderungen an den Feuchteschutz berücksichtigen
Barrierefreiheit bei der Planung und Konstruktion von Sanitärräumen berücksichtigen
Installationswände herstellen
Vorsatzschalen für Vorwandinstallationen herstellen
Installationsschächte herstellen
Montageelemente für Installationen einbauen
Konstruktionen zur Aufnahme von Konsollasten unterscheiden und einbauen
Plattenoberflächen entsprechend der geforderten Qualitätsanforderungen herstellen
Abdichtungen im Verbund unterscheiden und beurteilen
Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
Dämmarten im geneigten und flachen Dach, insbesondere Unter-, Zwischen-, Aufsparrendämmung, unterscheiden
Unter- und Zwischensparrendämmung einbauen
Dämmung und Beplankung des Drempels einbauen
Abseitenwände einbauen
Dampfdiffusion und Konvektion für den Feuchte- und Wärmeschutz beurteilen sowie Schichten für die Luftdichtheit und Winddichtheit einbauen
Durchdringungen wind-, luft- und diffusionsdicht anarbeiten
Beplankungen und Dämmungen für Dachschrägen und Kehlbalkendecken herstellen
Laibungen für Dachflächenfenster herstellen
konstruktive Anschlüsse an anschließenden Bauteilen herstellen
Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
Verlegepläne mit Abhängepunkten erstellen
Rasterdecken, insbesondere Mineralplattendecken und Metalldecken, einbauen
Paneel- und Lamellendecken einbauen
Akustikdecken mit Sonderelementen, insbesondere Absorber, Segel und Baffeln, einbauen
Konstruktionen von Heiz-, Kühl- und Klimadecken sowie Heiz-, Kühl- und Klimaelemente unterscheiden und unter Beachtung der Übergabepunkte einbauen
Einbauteile und vorgefertigte Bauteile montieren
Vorschriften des Brandschutzes einhalten
Brandwände montieren
Schachtwandkonstruktionen montieren
Brandschutzelemente, insbesondere Türelemente, in Brandschutzkonstruktionen, einschließlich der Anschlüsse, einbauen
Kanäle für Kabel und lufttechnische Anlagen mit Brandschutzplatten bekleiden
Brandschutzanschlüsse und Brandabschottungen, insbesondere an lufttechnischen und elektrotechnischen Anlagen sowie an Kabeln und Rohrleitungen, herstellen
Träger, Tragwerke und Stützen brandschutztechnisch bekleiden
Brandschutzverglasungen unterscheiden und in Wänden montieren
Trockenbaukonstruktionen unter Beachtung der Vorschriften des Strahlenschutzes herstellen und dokumentieren
Strahlenschutzkonstruktionen, insbesondere Strahlenschutzbeplankungen und dafür benötigte Baustoffe und Bauhilfsstoffe, unterscheiden und auswählen
Einbauelemente, insbesondere Türelemente, im Strahlenschutz montieren und Anschlüsse ausführen
Strahlenschutzanschlüsse und Strahlenschutzabschottungen, insbesondere an lufttechnischen und elektrotechnischen Anlagen sowie an Rohrleitungssystemen, herstellen
Hohlraum- und Doppelböden unterscheiden und auswählen
Hohlraum- und Doppelböden unter Beachtung der Verlegepläne einbauen, insbesondere Aussparungen und Zuschnitte für unterschiedliche geometrische Formen herstellen sowie Bewegungs- und Randfugen mit Profil anlegen
Ummantelungen und Abschottungen herstellen und montieren
Gewölbe und Bögen herstellen und mit unterschiedlichen Werkstoffen beplanken
Fertigteile mit programmierbaren Maschinen herstellen
Trockenbaukonstruktionen aus tragendem Metallleichtbau herstellen und einbauen
umsetzbare Trennwände montieren
Konstruktionen für besondere technische und gestalterische Anforderungen herstellen und einbauen
Außenwandbekleidungen herstellen und montieren
Methoden zur Schadensanalyse unterscheiden, Schäden analysieren und Ist-Zustand dokumentieren sowie Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen
Verfahren zur Sanierung und Instandhaltung von Trockenbaukonstruktionen, insbesondere energetische Verfahren, unterscheiden, auswählen und durchführen
erhaltenswerte Bausubstanz erkennen und Maßnahmen zum Schutz veranlassen
Wartungsarbeiten an Einbauteilen durchführen und Fugen instandsetzen
Qualitätssicherungssysteme anwenden
Qualitätsabweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung von Qualitätsabweichungen ergreifen
Instandhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen dokumentieren und kontrollieren, Reinigungsmaßnahmen dokumentieren, kontrollieren und überwachen
Reklamationen entgegennehmen, bearbeiten und weiterleiten
Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis im Rahmen der eigenen Arbeiten berücksichtigen
Aufmaße über durchgeführte Arbeiten nach Normen und Richtlinien erstellen
kundenrelevante Informationen zu Maßnahmen zur Funktions- und Werterhaltung weitergeben
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Abschnitt D: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 3 und § 10 Absatz 3)
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Zuordnung12341Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1 sowie § 10 Absatz 3 Nummer 1) 2Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 2 sowie § 10 Absatz 3 Nummer 2) während der gesamten Ausbildung 3Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3 sowie § 10 Absatz 3 Nummer 3) 4digitalisierte Arbeitswelt (§ 4 Absatz 3 Nummer 4 sowie § 10 Absatz 3 Nummer 4)
den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren